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Motorisierte Zweiräder / Krafträder / Motorräder
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Klasse
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enthaltene Klassen
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Beschreibung
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A
unbeschränkt
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A beschränkt, A1, M
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Direkteinstieg ab 25 Jahre für Krafträder mit und ohne Beiwagen über 25 kW (34 PS)
oder einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW.
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A
beschränkt
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A1, M
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Krafträder mit und ohne Beiwagen bis max. 25 kW (34 PS) und einer
Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW, (nach zweijähriger
Fahrpraxis ohne weitere Ausbildung und Prüfung unbegrenzt)
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
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A1
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M
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Leichtkrafträder max. 125 ccm Hubraum, max. 11 kW Motorleistung.
Inhaber der Fahrerlaubnis-Klasse A1 dürfen bis zur Vollendung des
18. Lebensjahres nur mit Leichtkrafträdern fahren, deren bauartbestimmte
Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h gedrosselt ist.
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
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Mofa
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-
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Maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, einsitzig,
Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum.
Das Mindestalter beträgt 15 Jahre.
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M
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-
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(Moped, Mokick bis max. 50 ccm und max. 45 km/h) Kleinkrafträder und Fahrräder
mit Elektromotor oder Hilfsmotor bis 50 ccm Hubraum und einer bauartbestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
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Leichtkraftfahrzeuge
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Klasse
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enthaltene Klassen
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Beschreibung
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S
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-
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Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer
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bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h und
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einer Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. 350 kg und (bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie)
-
Hubraum max. 50 ccm (bei Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner)) oder
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max. 4 kW Nutzleistung (bei anderen Verbrennungsmotoren z.B. Diesel) oder
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max. 4 kW Nenndauerleistung bei Elektromotor
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
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Personenkraftwagen
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Klasse
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enthaltene Klassen
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Beschreibung
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B
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M, L, S
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Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und
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Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse bzw.
-
Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige
Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des
Zugfahrzeugesund die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug
und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre (17 Jahr für Teilnehmer am Modellversuch
"Begleitetes Fahren mit 17").
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BE
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-
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Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse B und Anhänger, der nicht unter Klasse B fällt.
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Krafträder, bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse mit
-
Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse
größer ist als die Leermasse des Zugfahzeuges,
-
Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse
des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges aber die
Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Zugfahrzeug größer ist als 3,5 t.
Führerscheininhaber der "alten" Klasse 3 dürfen alle einachsigen Anhänger
(einschließlich Hänger mit Tandem-Achsen) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre (17 Jahr für Teilnehmer am Modellversuch
"Begleitetes Fahren mit 17").
Vorbesitz der Führerscheinklasse B ist notwendig.
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Lastkraftwagen
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Klasse
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enthaltene Klassen
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Beschreibung
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C
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C1
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Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (nach oben keine Beschränkung)
auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse.
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Wenn die zulässige Gesamtmasse des
Kraftfahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt, ist für Führer im
gewerblichen Güterverkehr das Mindestalter 21 Jahre, oder 18 Jahre, wenn
der Nachweis über den Erwerb der jeweils maßgeblichen Grundqualifikation nach
Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz mitgeführt wird.
Vorbesitz der Führerscheinklasse B ist notwendig.
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CE
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C1E, BE, T, bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz von D: DE
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(Lastzüge und Sattelzüge)
Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (nach oben keine Beschränkung)
und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Wenn die zulässige Gesamtmasse des Kraftfahrzeuges
oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt, ist für Führer im gewerblichen Güterverkehr das
Mindestalter 21 Jahre oder 18 Jahre, wenn der Nachweis über den Erwerb der jeweils
maßgeblichen Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz
mitgeführt wird.
Der Vorbesitz der Führerscheinklasse C ist notwendig.
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C1
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-
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Kraftfahrzeug mit mehr als 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t zulässiger
Gesamtmasse, auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Wenn die zulässige Gesamtmasse des
Kraftfahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt, ist für Führer im
gewerblichen Güterverkehr das Mindestalter 21 Jahre oder 18 Jahre, wenn
der Nachweis über den Erwerb der jeweils maßgeblichen Grundqualifikation
oder beschleunigten Grundqualifikation nach dem
Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz mitgeführt wird.
Der Vorbesitz der Führerscheinklasse B ist notwendig.
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C1E
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BE, bei Besitz von D1: D1E
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Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse C1 und Anhänger (max. 12.000 kg
zulässiger Gesamtmasse).
Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse bis 7,5 t zulässiger
Gesamtmasse und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die Gesamtmasse
des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und
die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 t.
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Wenn die zulässige Gesamtmasse des
Kraftfahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt, ist für Führer im
gewerblichen Güterverkehr das Mindestalter 21 Jahre oder 18 Jahre, wenn der
Nachweis über den Erwerb der jeweils maßgeblichen Grundqualifikation oder
beschleunigten Grundqualifikation nach dem
Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz mitgeführt wird.
Der Vorbesitz der Führerscheinklasse C1 ist notwendig.
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Busse
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Klasse
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enthaltene Klassen
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Beschreibung
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D
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D1
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Omnibusse mit mehr als 16 Fahrgastplätzen und mit Anhänger bis 750 kg zulässiger
Gesamtmasse. Das Mindestalter beträgt 21 Jahre. Vorbesitz der Führerscheinklasse
B ist notwendig.
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DE
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D1E, BE, bei Besitz von C1: C1E
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Omnibusse mit mehr als 16 Fahrgastplätzen und Anhänger über 750 kg
zulässiger Gesamtmasse. Das Mindestalter beträgt 21 Jahre.
Vorbesitz der Führerscheinklasse D ist notwendig.
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D1
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D1E, BE, bei Besitz von C1: C1E
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Omnibusse mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen
auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Das Mindestalter beträgt 21 Jahre. Vorbesitz der
Führerscheinklasse B ist notwendig.
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D1E
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BE, bei Besitz von C1: C1E
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Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse D1 und Anhänger (max. 12.000 kg
zulässiger Gesamtmasse) Bus mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen
mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Das Mindestalter beträgt 21 Jahre. Vorbesitz der Führerscheinklasse D1 ist
notwendig.
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Landwirtschaftliche Maschinen / Traktoren
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Klasse
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enthaltene Klassen
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Beschreibung
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L
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-
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Zugmaschinen (Traktoren) in der Land- und Forstwirtschaft bis 32 km/h
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, auch mit Anhänger (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h);
Stapler (auch mit Anhänger), selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge
bis 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
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T
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L, M, S
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Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhänger (mehr als 32 km/h,
aber nicht mehr als 60 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit).
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger.
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
nur Zugmaschinen bis 40 km/h.
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